Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Entdecke Deutschland GmbH, Friedrichstraße 142, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 242165 B (nachfolgend „Veranstalter" oder „wir"), und dem Reisenden (nachfolgend „Kunde" oder „Sie") über die Buchung und Durchführung von Reiseleistungen.
Der Veranstalter ist ein von der deutschen Regierung anerkannter Reisedienstleister und unterliegt den Anforderungen der Europäischen Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302, umgesetzt in deutsches Recht durch das Reisevertragsrecht (§§ 651a ff. BGB).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Diese AGB gelten für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sowie für unternehmerisch handelnde Kunden, soweit nicht ausdrücklich unterschieden wird. Bei Verbraucherverträgen gelten zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften vorrangig.
Durch die Buchung einer Reiseleistung erklären Sie sich ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden. Diese AGB sind integraler Bestandteil jedes mit uns geschlossenen Reisevertrages.
§ 2 Vertragsschluss und Buchungsvorgang
Ein Reisevertrag kommt durch die Buchungsanfrage des Kunden und die schriftliche oder elektronische Buchungsbestätigung des Veranstalters zustande. Die Buchungsanfrage kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website erfolgen.
Mit der Buchungsanfrage gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Buchungsbestätigung des Veranstalters zustande.
Bucht der Kunde für mehrere Personen, haftet er als Mitreisender für die Erfüllung der Vertragspflichten aller Mitreisenden wie für seine eigenen Pflichten, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat.
Der Veranstalter sendet dem Kunden nach Vertragsschluss eine Buchungsbestätigung in Textform (E-Mail oder Brief) zu. Diese enthält alle wesentlichen Reiseinformationen gemäß § 651d BGB. Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf Richtigkeit zu prüfen und etwaige Abweichungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt, schriftlich zu melden.
Reisekataloge, Prospekte und Angebote auf der Website stellen unverbindliche Einladungen zur Abgabe eines Angebots dar und begründen keinen Anspruch auf Vertragsschluss zu den darin genannten Konditionen. Der Veranstalter behält sich vor, Angebote jederzeit zu ändern oder zurückzuziehen, solange kein Vertrag zustande gekommen ist.
Für Buchungen, die über Dritte (z.B. Reisebüros oder Kooperationspartner) vorgenommen werden, gelten diese AGB ebenfalls. Der Vermittler handelt dabei als Vertreter des Kunden, nicht als Vertreter des Veranstalters, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders vereinbart.
§ 3 Reiseleistungen und Leistungsumfang
Der Umfang der geschuldeten Reiseleistungen ergibt sich aus der Buchungsbestätigung sowie dem zugehörigen Reiseprogramm. Leistungen, die nicht ausdrücklich in der Buchungsbestätigung aufgeführt sind, sind nicht Bestandteil des Vertrages.
Der Veranstalter schuldet die im Vertrag beschriebenen Leistungen in der vereinbarten Qualität. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgehende Zusatzleistungen zu erbringen, auch wenn diese in allgemeinen Beschreibungen oder auf der Website erwähnt werden.
Zu den typischerweise enthaltenen Grundleistungen eines Pauschalreisevertrages können je nach gebuchtem Programm gehören: Transfers, Unterkünfte in der gebuchten Kategorie, Mahlzeiten gemäß Buchung, Programmleistungen und Führungen gemäß Reiseprogramm sowie Reisebegleitung.
Nicht inbegriffen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind: Reiseversicherungen jeglicher Art, Reisedokumente (Personalausweis, Reisepass), internationale Flüge oder Bahnfahrten zum Startpunkt der Reise, persönliche Ausgaben, Trinkgelder sowie optionale Zusatzausflüge und Aktivitäten.
Alle Programmangaben und Beschreibungen in Katalogen, Prospekten oder auf der Website sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurden. Geringfügige Abweichungen, die die Gesamtqualität der Reise nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Reisemangel dar.
Der Veranstalter behält sich vor, die Zusammensetzung von Reisegruppen und die Reihenfolge von Programmpunkten aus organisatorischen oder logistischen Gründen anzupassen, sofern die wesentlichen Leistungen erhalten bleiben und dem Kunden keine zusätzlichen Kosten entstehen.
§ 4 Reisepreis und Zahlungsbedingungen
Der Reisepreis ist in der Buchungsbestätigung festgelegt. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtreisepreises zu leisten, mindestens jedoch 200,00 EUR pro Person. Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu entrichten.
Die Restzahlung des Reisepreises ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Bei Buchungen mit einem Starttermin, der weniger als 30 Tage nach Vertragsschluss liegt, ist der vollständige Reisepreis sofort nach Vertragsschluss fällig.
Die Zahlung kann per Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto des Veranstalters erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach vorheriger Androhung vom Vertrag zurückzutreten und die angefallenen Stornogebühren gemäß § 7 dieser AGB zu erheben.
Zahlungen gelten erst dann als eingegangen, wenn sie auf dem Konto des Veranstalters gutgeschrieben wurden. Der Kunde trägt alle anfallenden Bankgebühren für die Zahlungsabwicklung, sofern diese nicht im Inland abgewickelt wird.
Die Reisedokumente (Reiseprogramm, Voucher, Tickets) werden nach vollständigem Zahlungseingang, spätestens 14 Tage vor Reisebeginn, an den Kunden übermittelt. Bei verspätetem Zahlungseingang kann sich die Übermittlung entsprechend verzögern.
Sonderwünsche und Zusatzleistungen, die nach Vertragsschluss vereinbart werden, sind gesondert zu vergüten und werden der Buchungsbestätigung durch eine Ergänzungsvereinbarung hinzugefügt. Der Zusatzpreis ist sofort nach Vereinbarung fällig.
§ 5 Reisedokumente und Einreisebestimmungen
Der Kunde ist selbst verantwortlich für das Vorliegen der erforderlichen Reisedokumente (Personalausweis, Reisepass, Visa etc.) sowie für die Einhaltung aller für die Reise relevanten gesundheitlichen, zoll- und devisenrechtlichen Vorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
Da alle unsere Reiseprogramme ausschließlich innerhalb Deutschlands stattfinden, genügt für deutsche Staatsangehörige in der Regel ein gültiger Personalausweis. Für EU-Bürger gelten die entsprechenden Einreisevorschriften für den Aufenthalt in Deutschland.
Der Veranstalter informiert den Kunden vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Ziellandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung etwaig erforderlicher Visa. Diese Informationsleistung befreit den Kunden nicht von seiner Eigenverantwortung, sich über die aktuellen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen zu informieren.
Verweigert eine Behörde dem Kunden aufgrund unzureichender oder falscher Dokumente die Einreise oder die Teilnahme an Programmteilen, liegt dies außerhalb des Verantwortungsbereichs des Veranstalters. In solchen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.
§ 6 Gesundheitsvorschriften und besondere Anforderungen
Der Kunde ist verpflichtet, den Veranstalter vor Vertragsschluss über alle für die Reisedurchführung relevanten gesundheitlichen Einschränkungen, Behinderungen oder besondere Bedürfnisse zu informieren. Der Veranstalter prüft sodann, ob die gebuchte Reise für den Kunden geeignet ist.
Für Reisen mit körperlichen Aktivitäten (Wanderungen, Bergtouren, Radtouren etc.) können Mindestanforderungen an die körperliche Fitness bestehen, die in der jeweiligen Reisebeschreibung angegeben sind. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor der Buchung über diese Anforderungen zu informieren und seine Eignung selbst einzuschätzen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Kunden von der Teilnahme auszuschließen, wenn seine Teilnahme aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen eine Gefahr für ihn selbst oder andere Reiseteilnehmer darstellen würde. In einem solchen Fall wird der Reisepreis nach Abzug der angefallenen Kosten erstattet.
Alle unsere Reiseprogramme sind von zuständigen Behörden genehmigt und von der Regierung auf ihre Sicherheit und Eignung für die Allgemeinheit geprüft worden. Spezifische medizinische Empfehlungen können wir jedoch nicht geben; der Kunde wird gebeten, bei Bedarf einen Arzt zu konsultieren.
§ 7 Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in Textform (schriftlich oder per E-Mail an [email protected]) erklärt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Bei Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Entschädigung berücksichtigt den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie die voraussichtlichen Aufwendungen des Veranstalters. Die Entschädigungspauschalen betragen:
- Rücktritt bis 61 Tage vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises, mindestens die geleistete Anzahlung
- Rücktritt 60 bis 45 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
- Rücktritt 44 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 45 % des Reisepreises
- Rücktritt 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
- Rücktritt 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises
- Rücktritt weniger als 7 Tage vor Reisebeginn oder Nichterscheinen: 90 % des Reisepreises
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden des Veranstalters geringer war als die pauschale Entschädigung. In diesem Fall ist nur der nachgewiesene geringere Schaden zu zahlen.
Im Falle unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände, die erhebliche Auswirkungen auf die Reise haben und die der Veranstalter nicht hätte vermeiden können, ist der Rücktritt ohne Entschädigungszahlung möglich. Dies gilt nur für Umstände, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren.
Wir empfehlen dem Kunden ausdrücklich, eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen. Informationen zu geeigneten Versicherungsprodukten können wir auf Anfrage bereitstellen.
§ 8 Übertragung der Reise auf Dritte
Der Kunde kann bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn erklären, dass anstelle seiner Person eine dritte Person in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die besonderen Reiseanforderungen nicht erfüllt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften der Kunde und der Dritte gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Mehrkosten, die durch die Umbuchung entstehen (z.B. für die Ausstellung neuer Reisedokumente), trägt der Kunde.
Die Erklärung über die Vertragsübernahme hat in Textform zu erfolgen und muss die vollständigen Kontaktdaten und relevanten Informationen des eintretenden Dritten enthalten.
§ 9 Reisepreisänderungen nach Vertragsschluss
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsschluss folgende Kosten erhöhen: Beförderungskosten einschließlich der Treibstoffkosten, Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder die für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse.
Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn der Veranstalter dem Kunden die Erhöhung und deren Begründung in Textform spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitteilt und die Berechnung nachvollziehbar darlegt. Preiserhöhungen von mehr als 8 % des Reisepreises berechtigen den Kunden zum Rücktritt vom Vertrag ohne Zahlung einer Entschädigung.
Entsprechend ist der Veranstalter zu einer Preissenkung verpflichtet, wenn und soweit sich die in Abs. 1 genannten Kosten nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn verringert haben.
§ 10 Wesentliche Leistungsänderungen vor Reisebeginn
Muss der Veranstalter vor Reisebeginn einen erheblichen Teil der Reiseleistungen ändern oder ist er nicht in der Lage, eine zugesagte besondere Leistung zu erbringen, hat er den Kunden unverzüglich in Textform darüber zu informieren. Der Veranstalter muss dem Kunden gleichzeitig anbieten: die Annahme der Vertragsänderung, die Buchung einer anderen Reise oder den kostenfreien Rücktritt vom Vertrag.
Geringfügige Änderungen des Reiseprogramms, die die Gesamtqualität der Reise nicht wesentlich beeinträchtigen (z.B. Änderung der Reihenfolge von Programmteilen, Ersatz eines gleichwertigen Hotels in vergleichbarer Lage und Kategorie), gelten nicht als wesentliche Leistungsänderung.
Der Kunde hat das Recht, auf die Mitteilung des Veranstalters innerhalb einer vom Veranstalter gesetzten angemessenen Frist zu reagieren. Reagiert der Kunde nicht fristgerecht, gilt die Vertragsänderung als angenommen.
§ 11 Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände
Sowohl der Veranstalter als auch der Kunde kann den Reisevertrag vor Reisebeginn ohne Zahlung einer Entschädigung kündigen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Als außergewöhnliche Umstände im Sinne dieser Regelung gelten insbesondere: Naturkatastrophen, schwerwiegende gesundheitliche Notfälle, Krieg oder bürgerkriegsähnliche Zustände sowie behördliche Einschränkungen und Reisewarnungen des Auswärtigen Amts.
Bei Kündigung nach dieser Bestimmung ist der Veranstalter zur unverzüglichen Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen verpflichtet, abzüglich einer angemessenen Aufwandsentschädigung für bereits erbrachte Leistungen.
§ 12 Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die für die Durchführung der Reise erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Mindestteilnehmerzahl und die Frist für den Rücktritt sind in der Buchungsbestätigung oder im Reiseprogramm angegeben.
Der Veranstalter ist außerdem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn: der Kunde die vertraglich vereinbarten Zahlungspflichten trotz Mahnung und Fristsetzung nicht erfüllt; der Kunde oder eine mitreisende Person aufgrund ihres Verhaltens eine erhebliche Beeinträchtigung für andere Reiseteilnehmer oder den Reiseleiter darstellt.
Bei berechtigtem Rücktritt des Veranstalters wegen Nichtleistung des Reisepreises durch den Kunden hat der Veranstalter Anspruch auf die vereinbarte Entschädigung gemäß § 7 dieser AGB.
§ 13 Mitwirkungspflichten des Reisenden
Der Kunde ist verpflichtet, aktiv zur Vermeidung und Minderung möglicher Reisemängel beizutragen. Insbesondere hat er: Mängel unverzüglich dem Reiseleiter des Veranstalters oder einem anderen vom Veranstalter benannten Ansprechpartner anzuzeigen; alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu vermeiden oder zu mindern; sich an die vereinbarten Treffpunkte und Reisezeiten zu halten sowie die Anweisungen des Reiseleiters zu befolgen.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entsteht dadurch ein Schaden, kann dies zu einer Minderung oder zum Ausschluss seiner Ansprüche gegenüber dem Veranstalter führen. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde einen Mangel nicht unverzüglich anzeigt und dem Veranstalter dadurch die Möglichkeit der Abhilfe genommen wird.
Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, Verhaltens- und Sicherheitsanweisungen des Reiseleiters und der lokalen Anbieter zu befolgen. Bei grob fahrlässigem Verhalten, das die Sicherheit der Reisegruppe gefährdet, ist der Veranstalter berechtigt, den Kunden von der weiteren Teilnahme auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises entsteht.
§ 14 Abhilfe bei Reisemängeln
Entspricht die Reise nicht dem vereinbarten Zustand, hat der Kunde das Recht, Abhilfe zu verlangen. Der Veranstalter hat das Recht, Abhilfe durch gleichwertige oder bessere Leistungen zu schaffen.
Mängel müssen unverzüglich beim Reiseleiter oder dem vom Veranstalter benannten lokalen Ansprechpartner angezeigt werden. Die Mängelanzeige muss so detailliert sein, dass der Veranstalter in die Lage versetzt wird, die Situation zu beurteilen und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen.
Ist die Abhilfe unmöglich oder wird sie vom Veranstalter zu Unrecht verweigert oder stellt die sofortige Abhilfe ein berechtigtes Interesse des Kunden dar, hat der Kunde das Recht, den Mangel auf Kosten des Veranstalters selbst zu beseitigen. Für die dadurch entstehenden Kosten hat der Kunde einen entsprechenden Erstattungsanspruch gegen den Veranstalter, sofern der Veranstalter schuldhaft handelte.
Beschwerden müssen vor der Rückreise oder, wenn dies nicht möglich ist, spätestens innerhalb von einem Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise beim Veranstalter eingereicht werden. Spätere Reklamationen können unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden.
§ 15 Haftung des Veranstalters
Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, wenn der Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder wenn der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen erkennbar vermittelt werden (z.B. ausdrücklich als Fremdleistungen bezeichnete Ausflüge oder ähnliche Einzelleistungen).
Die Haftungsbeschränkungen nach den für Luftbeförderung, Seebeförderung oder Eisenbahnbeförderung geltenden Übereinkommen und Gesetzen bleiben unberührt. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei Personenschäden, bleibt unberührt.
Für höhere Gewalt und unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit diese außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen, terroristische Anschläge, behördliche Maßnahmen, Streiks und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse.
§ 16 Insolvenzschutz und Sicherungsschein
Gemäß § 651r BGB ist der Veranstalter zum Schutz der Kunden im Fall der Zahlungsunfähigkeit verpflichtet, eine Absicherung zu stellen. Der Veranstalter hat eine entsprechende Versicherung abgeschlossen bzw. einen entsprechenden Sicherungsschein ausgestellt. Die Details zur Absicherung werden dem Kunden mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
Der Sicherungsschein wird dem Kunden mit den Reisedokumenten übersandt. Der Kunde hat den Sicherungsschein für den Fall der Inanspruchnahme sorgfältig aufzubewahren.
Im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters hat der Kunde das Recht, die Erstattung bereits gezahlter Beträge vom Sicherungsgeber zu verlangen. Die entsprechenden Kontaktdaten des Sicherungsgebers sind dem Sicherungsschein zu entnehmen.
§ 17 Reiseversicherung
Wir empfehlen dem Kunden ausdrücklich den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung, insbesondere einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer Auslandskrankenversicherung. Obwohl alle unsere Reiseprogramme ausschließlich innerhalb Deutschlands stattfinden, können unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die den Abschluss solcher Versicherungen sinnvoll machen.
Wir können auf Anfrage geeignete Versicherungsprodukte empfehlen. Bitte beachten Sie, dass der Abschluss einer Versicherung nicht Voraussetzung für die Buchung einer Reise ist, jedoch dringend empfohlen wird. Der Kunde trägt das Risiko von Ereignissen, die zum Rücktritt von der Reise führen, selbst, sofern keine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde.
§ 18 Datenschutz und Datenspeicherung
Die Erhebung und Verarbeitung der für die Buchungsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt gemäß den Bestimmungen der DSGVO sowie unserer Datenschutzerklärung. Durch die Buchung erklärt sich der Kunde mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im erforderlichen Umfang zur Vertragserfüllung einverstanden.
Die Daten werden nur für die Zwecke der Buchungsabwicklung, Vertragserfüllung und, sofern gesetzlich geboten, für die Archivierung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung notwendig ist (z.B. an Leistungsträger wie Hotels oder Reiseleiter) oder der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat.
Zur Durchführung der Reise können bestimmte personenbezogene Daten des Kunden (Name, Geburtsdatum, ggf. Gesundheitsdaten soweit für spezifische Programmpunkte relevant) an lokale Partner und Leistungsträger weitergegeben werden. Die Weitergabe erfolgt nur im erforderlichen Mindestumfang und nur an Partner, die entsprechende datenschutzrechtliche Verpflichtungen eingegangen sind.
§ 19 Beschwerdemanagement und Schlichtung
Beschwerden und Reklamationen sind primär an die Entdecke Deutschland GmbH, Friedrichstraße 142, 10117 Berlin, E-Mail: [email protected] zu richten. Wir bemühen uns, eingegangene Beschwerden innerhalb von 30 Tagen zu bearbeiten und dem Kunden eine begründete Antwort zukommen zu lassen.
Gemäß § 36 VSBG weisen wir darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Ungeachtet dessen besteht die Möglichkeit, die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu nutzen.
Der Veranstalter ist Mitglied des Deutschen Reisebüro- und Reiseveranstalterverbandes e.V. (DRV) und erkennt dessen Schlichtungsverfahren an. Die Schlichtungsstelle Reise kann unter der Adresse des DRV, Mannheimer Straße 1, 10625 Berlin, kontaktiert werden.
§ 20 Streitbeilegung und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Verbraucher ist der gesetzliche Gerichtsstand maßgeblich.
Auf Verträge mit Verbrauchern findet das Recht des Mitgliedstaates Anwendung, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wenn und soweit zwingende verbraucherschützende Normen dieses Staates ein höheres Schutzniveau gewähren als das deutsche Recht.
§ 21 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Entsprechendes gilt, wenn die AGB eine Regelungslücke aufweisen sollten. Anstelle der Lücke gilt diejenige Regelung als vereinbart, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke bei Vertragsschluss erkannt hätten.
§ 22 Änderungen der AGB
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Für bereits geschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website des Veranstalters unter terms-and-conditions.html abrufbar.
Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten bekannt gegeben, sofern sie für bestehende Vertragsverhältnisse relevant sind. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen.
Diese AGB wurden zuletzt im Januar 2024 aktualisiert und ersetzen alle vorherigen Versionen. Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an: [email protected].